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Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

Die vom Staat zur Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Corona-Virus verhängten Maßnahmen sind nicht unumstritten. Ihre Rechtmäßigkeit wird sich erst im Rahmen der Überprüfung durch Gerichte herausstellen. Wir können Sie dabei unterstützen, gegen unrechtmässig ergangene Bußgeldbescheide vorzugehen und beraten Sie zu allen Fragestellungen, die mit der Kontaktsperre im Zusammenhang stehen gerne.

 

 

Vermutlich jedem, der regelmäßig am Straßenverkehr teilnimmt, wird irgendwann einmal vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat beim Führen eines Fahrzeugs begangen zu haben. Während eine Geldbuße bis zu einem Betrag von 35,00 € meistens mit einem Zähneknirschen akzeptiert wird, sollte eine darüber hinausgehende Ahndung, die mit Punkten im Flensburger Zentralregister verbunden ist oder sogar den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat, nicht in jedem Falle hingenommen werden.
Begriffe wie "tätige Reue" oder "Bagatellschaden" werden durch den Laien meist unzutreffend ausgelegt, was bei der Abgabe einer Einlassung gegenüber der Polizei verheerende Folgen haben kann.
Auch das Überfahren einer "Roten Ampel" kann erhebliche Konsequenzen haben. Die Überprüfung der Messeinrichtungen und der Nachweise für den Tatvorwurf sind für die erfolgreiche Verteidigung von erheblicher Bedeutung. Bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Verkehr ist - insbesondere im Wiederholungsfalle - mit harten Maßnahmen zu rechnen.
Auch Parkverstöße können im Falle der mehrfachen Wiederholung zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Da unsere juristischen Mitarbeiter sich laufend über die aktuelle Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung informieren, können sie sachdienliche Auskünfte über die Frage der Winterreifenpflicht, der Feinstaubverordnung und aktueller Probleme im Rahmen der Schadensregulierung geben.
externer Link zum Thema: Bußgeldkatalog 2014

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