Wir sind eine erfolgsorientierte, dynamische Spezialkanzlei für Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Unsere Anwälte betreuen Klienten neben diesen Schwerpunkten auch im Bereich Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht und Sozialrecht.
Große deutsche Versicherungsgesellschaften gehören ebenso zu unseren Mandanten
wie mittelständische Unternehmen und Privatpersonen.
Unsere professionelle Arbeitsweise auf den vorgenannten Rechtsgebieten hat sich seit mehr als 40 Jahren bewährt.
Besprechungstermine können Sie kurzfristig in unserer Kanzlei wahrnehmen.
Bitte kontaktieren Sie uns unter Telefon 030 / 496 30 70 oder
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Aufgrund ihrer Spezialisierung gestalten unsere Juristen in richtungsweisenden Prozessen die Entwicklung der Rechtsprechung. Mit der von ihnen vertretenen Rechtsauffassung setzt sich auch der Bundesgerichtshof auseinander. Die Wichtigkeit dieser Aufgabe ist uns ebenso bewusst, wie das besondere Vertrauen der Mandanten.
Spezialisten wie uns, sollten vor allem Klienten auswählen, die eine professionelle, reibungslose und zügige Mandatsbearbeitung erwarten. Dies gilt für erkennbar schwierige Fälle in gleicher Weise, wie für Angelegenheiten, die Sie meinen ohne Beistand regeln zu können.
Wir verstehen unsere Arbeit als Dienstleistung mit dem Fokus Ihr Ziel zu erreichen. Sorgfältige Befragungen vor Mandatsübernahme und engagierte Interessenvertretung verhelfen unseren Klienten zu einem bestmöglichen Erfolg. Von den guten Kontakten unserer Rechtsanwälte zu Werkstätten, Sachverständigen und Rechtsschutzversicherungen partizipieren unsere Auftraggeber.
Die tägliche Arbeit unserer Juristen vor den Gerichten, die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen wie beispielsweise dem Deutschen Verkehrsgerichtstag sowie die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen der Rechtsprechung in von ihnen verfassten Fachartikel sorgen für eine konstant hohe Qualität unserer Leistung.
Wir können mit Stolz sagen, dass sich unsere Kanzlei nicht nur im Bereich Verkehrs- und Versicherungsrecht einen guten Ruf in Berlin und im Umland erarbeitet hat.
Rechtsanwalt Peter Martin hat unsere Kanzlei im Jahre 1965 am heutigen Sitz gegründet. Rechtsanwalt Peter Martin setzte sich im Jahr 1999 zur Ruhe und übertrug die Praxis an Rechtsanwalt Clemens Ansprenger-von Bismarck, der am 12.12.2006 unerwartet nach schwerer Krankheit verstarb. Mit damals 34 Jahren übernahm der junge Familienvater Rechtsanwalt Christian Kallweit die Verantwortung für die Kanzlei, ihre Mitarbeiter und die Familie seines Kollegen, in dem er das Büro von seiner Witwe erwarb. Die Spezialisierung der Kanzlei auf den Bereich des Verkehrs- und Versicherungsrechtes wird durch den Erwerb der Fachanwaltstitel auf diesen Gebieten dokumentiert.