Vermieter machen ernst
Sowohl das Gesetz als auch die deutschen Gerichte stehen im Ruf mieterfreundlich zu sein. Das heißt aber nicht, dass der Vermieter seine Rechte nicht doch vor Gericht vollumfänglich durchsetzen kann. So geschehen in einem von unserer Kanzlei geführten Prozess. Nachdem der Mieter in Zahlungsrückstand in Höhe von 2 Monatsmieten geriet, wurde gegen ihn eine Räumungsklage erhoben. Der Beklagte erkannte die Forderung letztendlich an. Für den Vermieter interessant: Der Mieter muss die Wohnung nicht nur räumen, er hat auch die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen.
Vertrauen Sie vor Gericht nicht aufs Glück.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung.