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Privates Baurecht

Durch das private Baurecht wird die Rechtsbeziehung zwischen den privaten Baubeteiligten (Bauherrn, Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern, Handwerkern) geregelt.

Wir sind Ihnen behilflich bei der Gestaltung eines Bauvertrages, der Geltendmachung des Werklohnes, Einleitung bzw. Vertretung im Beweissicherungsverfahren. Wir setzen für Sie Gewährleistungsrechte wie Schadensersatz oder Minderungsansprüche und die Ersatzvornahme durch.