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Versicherungsrecht

Wenn Sie einen Unfall hatten, Ihre Krankenkasse nicht zahlt, bei Ihnen eingebrochen wurde, Sie ausgeraubt worden sind oder einen Brandschaden erlitten haben, überprüfen wir Ihre vertraglichen Rechte und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem eintrittspflichtigen Versicherer.

Mit der Einführung des Versicherungsvertragsgesetzes 2008 (VVG), das am 1.1.2008 in Kraft getreten ist, haben sich zahlreiche Änderungen in dieser Rechtsmaterie ergeben.

Diese betreffen unter anderem den Abschluss des Versicherungsvertrages, die vor­ver­trag­li­chen Anzeigepflichten, den Beginn des Versicherungsschutzes sowie die vertraglichen Oblie­gen­heiten.

Vom Versicherungsvertragsrecht umfasst sind neben der allgemeinen Haft­pflicht­ver­siche­rung, die Kraftfahrtversicherung, die Sachversicherung (Wohngebäude-, Hausrat- und ge­werb­liche Versicherung) die private Krankenversicherung, die private Berufs­un­fähigkeits­ver­siche­rung, die private Unfallversicherung, die Transport- und Speditionsversicherung sowie Vertrauensschaden- und Kreditversicherung.