Reiserecht
Aufgrund der Corona-Pandemie können derzeit Reisen - egal ob mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Kreuzfahrtschiff - nicht durchgeführt werden. Reiseveranstalter versuchen ihren Kunden mit Gutscheinen entgegen zu kommen oder berechnen im Falle der Stornierung hohe Kosten. Ob das Handeln des Gegners im Einzelfall zulässig ist, muss anhand der konkreten Umstände überprüft werden.
Zudem sind Flugverspätungen, schlechtes Essen und unhygienische Zimmer Umstände, die einem die Urlaubsfreuden verderben. Für optimale Reisebedingungen können wir im Nachhinein nicht sorgen. Wir können Ihnen aber helfen, Ihre Rechte aus dem Reisevertrag durchzusetzen.