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Mietrecht (Allgemeines Zivilrecht)

Häufig stellen sich Probleme im Mietrecht dann, wenn die Wohnung nicht dem Zustand entspricht, der nach dem Mietvertrag geschuldet ist. Wir machen für unsere Mandanten Mietminderungsansprüche geltend und wirken darauf hin, dass der vereinbarte Zustand hergestellt wird.

Nicht jede Mieterhöhung muss man hinnehmen. Der Umfang der vom Vermieter beim Auszug geforderten Schönheitsreparaturen sollte überprüft werden. Eine Verrechnung der vom Vermieter behaupteten Mietzins- und Schadenersatzansprüche nach dem Auszug mit der Kaution ist nicht zwingend hinzunehmen.