Kaufrecht (Allgemeines Zivilrecht)
Mit der Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahre 2002 haben sich zahlreiche Änderungen bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ergeben.
Als Käufer sind Sie dringend darauf angewiesen, dass Sie über sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche informiert werden. In diesem Bereich gilt es, zahlreiche Formerfordernisse einzuhalten, deren Nichtbeachtung zum Verlust von Gewährleistungsrechten führen kann. Geändert wurden auch die Beweis- und Verjährungsregelungen.