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Arztrecht

Das Arzt- und Medizinrecht regelt die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Arzt und Patient;

insbesondere das Arzthaftungsrecht (Schadensersatz- und Schmerzensgeldfragen bei Behandlungs- und Kunstfehlern) und das Arztstrafrecht. Umfasst ist weiter das Standes-, Kassenarzt- und Honorarrecht.

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